Für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 5.9.2024 beantragen wir den beigefügten Fragenkatalog auf die Tagesordnung bezüglich des Straßenausbaus der GerhartHauptmann-Straße zu setzen und in der Sitzung zu beantworten.
In der Sitzung des BPA am 27.6.2024 wurde unter TOP 7 die Planung des Straßenausbaus zur Gerhart-Hauptmann-Straßen vorgestellt. Der Vorplanung wurde mehrheitlich zugestimmt, weil sonst nach Aussage der Verwaltung die weitere Planung nicht erfolgen könne. Hierbei wurde ausgeführt, dass Anfragen von Bürgern noch nicht beantwortet sind und Gespräche zu erforderlichen Grundstücken folgen sollen.
Aufgrund der Einwände von Bürgern während und nach der Sitzung möchten wir zur weiteren Planung n
In der Straße, wo eine erstmalige Herstellung erfolgen soll, ist seit 1957 die Siedlung errichtet worden. Es gibt in dem Abschnitt eine Straße mit befestigten Randsteinen, Kanalisation, Straßenbeleuchtung. Weiterhin ist eine Infrastruktur mit Wasser und Stromversorgung und Hydranten vorhanden. Aufgrund der bisherigen Nutzung war anzunehmen, dass hier keine erstmalige Erschließung mehr erforderlich ist. Aufgrund des langen Zeitraumes von der Siedlungsgründung (erstmalige Herstellung) bis heute. liegen anscheinend keine Unterlagen laut Anwohnerangaben vor, was aber nicht ausschließt, dass damals alle Belange zur erstmaligen Erschließung umgesetzt wurden. Auch wenn hier keine Abrechnung zur erstmaligen Herstellung erfolgt ist, stellt sich die Frage ob hier eine erstmalige Herstellung betrachtet werden muss.
- Wurde für die Straße mit der erstmaligen Herstellung eine Rechtsprüfung vorgenommen, womit auch eine nachrangige Herstellung ermöglicht werden kann?
- Wo liegt hier das Versäumnis, insbesondere bei der Siedlungserweiterung, dass hierbei keine vollständige Herstellung erfolgt ist? Dieser Bereich ist sicherlich ein Härtefall und bedarf einer besonderen Betrachtung, damit die Bürger nicht übergebührlich belastet werden.
Laut Vorplanung werden zum Ausbau Grundstücke von den Anwohnern benötigt.
- Wieso liegen für die Straße (unabhängig von den Kosten) zur vorgestellten Planung keine Alternativen vor, die weniger in die Belange der Eigentümer eingreifen. Weitere Varianten – wie auch sonst üblich – würden die Entscheidungen vereinfachen und verständlicher machen.
- Wie geht die Gemeinde damit um, wenn Eigentümer keine Grundstücke abgeben? Ist es richtig, dass Bürgern in der Präsentation vom 11.04.2024 ggf. eine Enteignung angediehen wurde?
- Wie wären hierbei die Folgen für eine Umsetzung der Maßnahme bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Verlauf der Straßensanierung muss nach Vorplanung die Kanalisation in die Straße neu verlegt werden. Grunddienstbarkeiten für vorhandene Kanäle fehlen auf verschiedenen Grundstücken. Durch die Kanalverlegung in die Straße sind bei mehreren Anwohnern neue Kanalanschlüsse innerhalb der Häuser mit Hebeanlagen erforderlich.
- Wurde hierzu eine Aufklärung der betroffenen Eigentümer mit Klärung zu erforderlichen Maßnahmen vorgenommen?
- Welche Alternativvorschläge liegen für die Eigentümer vor?
- Können die Besonderheiten (vorh. Kanäle und Anschlüsse) und die einhergehenden Folgen in einer Präsentation dargestellt werden?
Einige Anwohner fühlen sich bei der Präsentation vor vollendete Tatsachen gestellt und haben Gespräche zu möglichen Varianten angeboten.
- Wie kann und wird hierauf eingegangen?
- Kann auf eine Vorauszahlung zur erstmaligen Herstellung verzichtet werden?
- Ist das rechtlich möglich?
Aufgrund der besonderen Bedingungen in der Gerhart-Hauptmann-Str., halten wir es erforderlich Alternativen zu erarbeiten und mit den Anwohnern in den Dialog zu gehen. Wir bitten in der Sitzung vorzustellen, inwieweit Alternativen zur aktuellen Planung möglich sind und welche Voraussetzungen hierzu erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Backhaus gez. Pascal Monreal gez. Marcel Liebegott gez. Werner Conrad
Ratsmitglied im BPA Ratsmitglied im BPA Sachkundiger Bürger. Fraktionsvorsitzender
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