Den nachstehenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2024 zu setzen.

In der Ratssitzung am 13.12.2023 wurde der Rückkauf der Straßenbeleuchtung von der BELKAW beschlossen. In dem Rahmen wurde auch ein Interimsvertrag mit der BELKAW zum Betrieb der Straßenbeleuchtung verabschiedet. Mit der Übernahme der Straßenbeleuchtung wurde angekündigt, eine Planung und Ausschreibung zur Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung zur Kostenminderung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Odenthal und Burscheid zu erstellen, die ebenfalls die Straßenbeleuchtung von der BELKAW zurückgekauft haben.

Wie wir jetzt aus den politischen Kreisen aus Odenthal und Burscheid erfahren haben, hat der Rat von Odenthal am 8.10.2024 eine eigene Vorlage zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung verabschiedet. Burscheid hat ein Ingenieurbüro beauftragt, ein eigenes Konzept zu entwickeln.

Antrag:

Vor dem dargestellten Hintergrund bitten wir Sie, im HFA zum einem darüber zu informieren, wie der Stand der Ausschreibung bezüglich des Betriebs der Straßenbeleuchtung für die Gemeinde Kürten ist, und zum anderen, woran die gemeinsame Ausschreibung mit Odenthal und Burscheid gescheitert ist.

Weiterhin bitten wir folgenden Fragen zu beantworten:

  • Ist die Übernahme der Straßenbeleuchtung zum 01.01.2024 nach Beschluss vom 13.12.2023 ordnungsgemäß erfolgt und abgeschlossen?
  • Der Ratsbeschluss zur Übernahme ist jetzt bereits fast 1 Jahr her, ohne dass ein Bericht erfolgt ist. Welchen Sachstand gibt es zum geplanten Verfahren?
  • Mit der Übernahme ist laut Kaufvertrag eine Bestandsliste (Anlage1) „Kaufgegenstand“ und weitere Unterlagen (Anlage2) vermutlich mit Standsicherheitsprüfung, Kabelanlage… beigefügt worden. Liegen die Unterlagen der Gemeinde vor und sind diese einzusehen?
  • Was ist bisher umgesetzt worden und wie ist das aktuelle Vorgehen der Gemeinde Kürten?
  • Mit der Übernahme wurde ein Interimsvertrag zum Betrieb der Straßenbeleuchtung mit der BELKAW abgeschlossen. Wie lange läuft dieser und wie lange kann er formalrechtlich ohne Ausschreibung weitergeführt werden?
  • Zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung können Fördergelder beantragt werden. Bis wann müssen Anträge erfolgt sein bzw. sind diese erfolgt?

Wir stellen diesen Antrag und die Fragen auch deshalb, da aus unserer Sicht der Betrieb der Straßenbeleuchtung durch die BELKAW mehr und mehr zu wünschen übriglässt. In den letzten Wochen sind häufiger Unregelmäßigkeiten in der Funktion festzustellen. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Auf der B506 zwischen Kürten und Bechen hat die Straßenbeleuchtung teilweise nicht geleuchtet oder war auch tagsüber an.
  • Auf der L286 im Bereich Kürten nach Waldmühle mind. 2x morgens im Dunkeln nicht in Betrieb. Im Bereich Olpener Str. (Schule) und Hülsensteeg war im Sommer mehrfach die Beleuchtung auch tagsüber an und zuletzt (auch 09. und 10.10.2024) bei Dunkelheit aus.
  • Auch auf der Neuensaalerstr. und Friedhofstr. sind öfters Ausfälle in den Morgenstunden zu beklagen. Da hier keine Bürgersteige sind, ist das sehr gravierend.

Folgenden Fragen bitten wir hierzu zu beantworten:

  • Gibt es hierzu Berichte zur Ursache?
  • Liegen verbindliche Zahlen zu Ausfällen, Störungen bzw. Instandsetzungsleistungen in 2024 vor?
  • Handelt es sich um Einzelfälle oder ist das dem Zustand des Anlagensystems geschuldet?
  • Deckt der Interimsvertrag die Instandhaltungsleistungen zu den Ausfällen ab?
  • Welche verbindlichen Zahlen zu den Kosten bei der Straßenbeleuchtung (Stromverbrauch und Instandhaltung) liegen vor?
  • Welche Prognosen zur Kosteneinsparung nach der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung liegen vor?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Conrad                         Peter Buschhüter                     Henning Backhaus

Fraktionsvorsitzender               Stv. Fraktionsvorsitzender        Ratsmitglied

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