Antrag Änderung der Hundesteuersatzung

Herrn Bürgermeister Willi Heider
Karlheinz-Stockhausen-Platz1, 51515 Kürten

Tagesordnungspunkt für Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. April 2021 und des Rates am 5. Mai 2021
Hier: Antrag Änderung der Hundesteuersatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heider,
den beigefügten Antrag bitten wir auf die Tagesordnung des HFA und des Rates zu setzen.

Antrag:
Die Fraktion im Gemeinderat Freie Wähler BfB Kürten e.V. beantragt in Anlehnung an die zurzeit gültige Hundesteuersatzung der Stadt Wermelskirchen und anderer Städte und Gemeinden im Kreisgebiet, die zurzeit gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Kürten um folgende Zusätze zum dortigen § 2 zu erweitern.

Der HFA und der Gemeinderat Kürten mögen folgende Zusätze beschließen:
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz
(5) Soweit für Hunde nach § 2 Abs. 2 Satz 3 dieser Satzung der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, kann auf Antrag die Festsetzung der Hundesteuer mit dem verringerten Steuersatz nach Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) bis c) erfolgen.

Für Hunde nach § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer 1 bis 4 dieser Satzung ist der Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung durch die Bescheinigung einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.

Für Hunde nach § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer 5 bis 13 dieser Satzung kann der Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung auch mittels Bescheinigung von einer oder einem durch die Ordnungsbehörde anerkannten Sachverständigen oder einer von der Ordnungsbehörde anerkannten sachverständigen Stelle erbracht werden.

Für Hunde nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a) bis d) werden keine Verhaltensprüfungen anerkannt und keine Ausnahmen zugelassen.

Begründung:
Absolut richtiges und wichtiges Ziel des deutlich erhöhten Steuersatzes für gefährliche Hunde ist, allein aufgrund der Höhe (mindestens ca. 8-facher Steuersatz) gegenüber für die Öffentlichkeit ungefährlichen Hunden, die Haltung gefährlicher Hunde unattraktiv zu gestalten, somit die Anzahl solcher gefährlichen Hunde innerhalb der Gemeinde möglichst niedrig zu halten und so die Sicherheit und Ordnung für die Bürger zu gewährleisten.

Kann ein Halter durch oben beschriebene geeignete Nachweise darlegen, dass sein Hund tatsächlich nicht gefährlich ist, geht von diesem auch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Somit ist auch der allein aufgrund der Rasse des Hundes erhöhte Steuersatz nach §2, Satz 3, Ziffer 1-13 unberechtigt und entbehrlich.

Indirekt wird so auch das Engagement von Haltern gefördert, Hunde grundsätzlich in einer Art und Weise zu erziehen, dass von Ihnen keinerlei Gefahr für die Bürger Kürtens ausgeht. Auch die Problematik der Weitervermittlung solcher Hunde durch das Tierheim in Kürten- Weier wird erheblich verbessert.

Unberührt davon bleiben sämtliche steuerlichen und ordnungsbehördlichen Regelungen für tatsächlich gefährliche Hunde im Gemeindegebiet.

Die Fraktion im Gemeinderat Freie Wähler setzt sich für Steuergerechtigkeit ein und bittet die anderen Fraktionen, diesen Antrag zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Freie Wähler BfB Kürten e.V.

gez. Stephan Boecker, Ratsmitglied

gez. Michele Monreal, Stellvertr. Fraktionsvorsitzende

gez. Werner Conrad, Fraktionsvorsitzender