Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heider,
sehr geehrter Herr Hembach,

zu dem uns zur Verfügung gestellten Entwurf des Betriebskostenzuschussvertrages haben wir die folgenden Fragen und Anmerkungen. Die Antworten darauf sind für die weiteren Beratungen für unsere Fraktion wesentlich.

Fragen:

  1. Wer hat den Vertragsentwurf gestaltet? Die Verwaltung oder Herr Suchanka?
  2. Gibt es eine Aussage von Herrn Suchanka bzw. Herrn Kabakci, warum der seinerzeit geforderte Betriebskostenzuschuss von 600 TEUR plötzlich nicht mehr erforderlich ist?
  3. Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 8.3.21, dass die Gemeinde gemäß einer Aussage der Betreiber sich an der Umgestaltung des Bades beteiligen müsse. Ist dieses Ansinnen vom Tisch?
  4. Welche Auswirkungen hat die Verlängerung des Vertrages über 2023 hinaus langfristig auf den Haushalt? Insbesondere, da wir ja nicht mehr im Stärkungspakt sind und für den Haushaltsausgleich selber sorgen müssen.
  5. Wenn eine Erhöhung der Grundsteuer für die Gegenfinanzierung erforderlich würde, wie hoch würde diese ausfallen?
  6. Die Kosten für das Schulschwimmen belaufen sich auf rund 30 TEUR. Wie wird sichergestellt, dass diese Kosten nach Abschluss des Betriebskostenzuschussvertrages nicht plötzlich drastisch erhöht werden? Sollte der diesbezügliche Vertrag nicht ebenfalls neu vereinbart werden. Ggfs. mit einer jährlichen Preisanpassung.
  7. Die Verwaltung plädiert ja dafür den Vertrag vorzeitig zu verlängern? Wäre es nicht sinnvoller die Ankündigungen des Betreibers bezüglich der Neugestaltung des Bades abzuwarten, ob diese tatsächlich erfolgen? Eine Vertragsverlängerung für die nächsten 10 Jahre in 2022 wäre aus unserer Sicht zielführender und ausreichend.

Anmerkungen und Hinweise:

  1. Es wäre zu überlegen, oder Vertrag bezüglich der Bezeichnung nicht auf Investitions- und Betriebskostenzuschuss geändert werden sollte, um festzuschreiben, wofür der Zuschuss zu verwenden ist. Ohne Konkretisierung ist es möglicherweise nur ein Zuschuss, der frei verwendet werden kann und nur an die Öffnung des Bades geknüpft ist.
  2. $ 1, Ziffer 1) Es sollte vertraglich nicht nur vereinbart werden, dass es keine weiteren Zuschusszahlungen gibt, sondern generell jegliche Bezuschussung ausgeschlossen wird. Dies insbesondere im Hinblick auf mögliche gewünschte Zuschüsse für spätere Instandsetzungen und Investitionen.
  3. § 2, Ziffer 1 a) und b) Die Formulierung ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der Betreiber muss sich neben der grundsätzlichen Öffnung des Bades verpflichten, auch die Erfüllung der üblichen Standards wie beheizte Schwimmbecken, funktionierende Heizungen und Duschen sowie die erforderliche Hygiene sicherzustellen. Dies vor dem Hintergrund, dass uns Hinweise von Bürgerinnen und Bürger erreicht haben, dass die Duschen nicht funktionieren und die Sauberkeit zu wünschen übriglässt.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Freie Wähler BfB Kürten e.V.

gez. Werner Conrad, Fraktionsvorsitzender

gez. Stephan Boecker, Ratsmitglied

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