Herrn
Bürgermeister Willi Heider
Karlheinz-Stockhausen-Platz1
51515 Kürten
Kürten, den 18. April 2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der Freien Wähler BfB Kürten e.V. bittet den o.a. Antrag auf die Tagesordnung des nächsten HFA bzw. des Rates zu setzen und ein erstes Ergebnis in der Sitzung zu präsentieren.
Begründung:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die heimische Wirtschaft werden auch direkt auf den Haushalt der Gemeinde Kürten wirken. Auswirkungen werden zum Beispiel im Bereich der Gewerbe – und Einkommensteuer unvermeidlich sein. Möglicherweise ist auch durch erhöhte Sozialkosten mit einer Erhöhung der Kreis -und Jugendamtsumlage zu rechnen. Zumindest sollte diese nicht ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht muss die Entwicklung der finanziellen Situation des Haushaltes eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die kommenden Planungen und für die mögliche Entlastung und Unterstützung von Unternehmen und Institutionen sein (z. B. vorliegender Antrag der neuen Besitzer des Splash-Bades). Wir beantragen auf der Basis des Schemas „Geleistete über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für das Haushaltsjahr“ ergänzt um eine Prognose bis zum Jahresende mit den Auswirkungen auf den Haushalt 2020 zu erstellen.
Im Zusammenhang mit dem Antrag bitten wir folgenden Fragen zu beantworten:
- Gibt es eine Übersicht, wie viele Anträge bereits zur Stundung der Gewerbesteuer gestellt wurden und welche Gesamtsumme dahintersteht? Ist aufgrund der Zahlen eine Gesamtprognose für 2020 möglich?
- Gibt es schon Prognosen bezüglich der Einkommensteuerentwicklung unter Berücksichtigung der Corona-Krisen?
- Gibt es weitere Bereiche, in den Einnahmenverluste entstanden sind? Zum Beispiel im Bereich Gebühreneinnahmen?
- Welche zusätzlichen Kosten bzw. Ausgaben sind bisher durch die Corona-Krise in der Verwaltung (z.B. durch den SAE) bzw. im Haushalt angefallen?
- Gibt es Arbeitsrückstände, die eventuell durch zusätzliches befristetes Personal kompensiert werden müssen? Ist hier eine Prognose möglich?
- Welche Auswirkungen haben die Mindereinnahmen auf die Erfüllung des Stärkungspaktes bis 2022? Wieviel finanziellen Spielraum lässt der Stärkungspakt zu?
- Wird ggfs. eine Haushaltssperre bzw. wird ein Nachtragshaushalt notwendig werden?
- Es gibt einen neuen Haushaltserlass des Landes NRW vom 6.4.2020. Demnach sollen Erleichterungen der Haushaltsabwicklung und die separate Ausweisung coronabedingten Belastungen möglich sein?
- Liegt der Verwaltung der Erlass vor? Wenn ja, bitten wir diesen den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Wir wollen mit unserem Antrag keine Panikmache betreiben, aber es gilt frühzeitig die sich abzeichnenden finanziellen Risiken und die Auswirkungen auf den Haushalt aufzuzeigen, um gemeinsam mit Verwaltung und Politik ein Konzept zur Gegensteuerung zu entwickeln. Dies sehen wir in naher Zukunft als gemeinsame wichtige Aufgabe an.
Vor dem diesem Hintergrund beantragen wir unabhängig von möglichen Einzelentscheidungen, in den kommenden Sitzungen des HFA bzw. des Rates einen festen Tagesordnungspunkt „Entwicklung der finanziellen Situation des Haushaltes durch Corona“ in die Tagesordnung aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Conrad, Stv. Fraktionsvorsitzender
gez. Jürgen Piltz, Fraktionsvorsitzender
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