Kürten, den 8. Juni 2022
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heider,
Die Fraktion Freie Wähler Kürten beantragt für den kommenden KUZA am 18.08.2022, den TOP „Deponierung von Erdaushub– Pro & Contra“ auf die Tagesordnung zu nehmen und Vertreter der unterschiedlichen Meinungslager (z. B. Anwohner und Kürtener Unternehmer) in den KUZA einzuladen. Des Weiteren bitten wir um Beantwortung unseres Fragenkatalogs.

Begründung:
Nach der Vorstellung der „Deponierung von Erdaushub – Standortanalyse“ im KUZA am 24.03.2022 sind viele Fragen offengeblieben. Deshalb benötigt unsere Fraktion zur umfassenden Meinungsbildung noch weitere detaillierte Informationen. Wir bitten um Beantwortung der Fragen, die wir in einem nicht abschließenden Fragenkatalog im unteren Teil des Antrags zusammengefasst haben.

Für uns ist es völlig normal, dass bezüglich Planung der Deponierung von Erdaushub in unserem Gemeindegebiet unterschiedliche Meinungen der Bürgerschaft und dementsprechend unterschiedliche Positionen zu Tage treten. So sind wir als Fraktion schon von Unternehmern der Gemeinde auf die Notwendigkeit einer ortsnahen Erddeponie angesprochen worden. Allerdings haben wir auch vernommen, dass wohl bereits Unterschriftenlisten gegen eine Erddeponie am vorgeschlagenen Standort ausgelegt wurden.

Aus diesen vielfältigen Gründen halten wir es für zielführend, in dem KUZA am 18.8.2022 beide Meinungslager anzuhören und bitten daher die Verwaltung, diese in den Ausschuss einzuladen und ihre Argumente „Pro & Contra“ vorzutragen zu lassen.

Fragenkatalog der Freien Wähler Kürten:

  1. Aus welchen Gründen sind die anderen vom BAV untersuchten Standorte nicht in die engere Wahl gekommen? Was spricht konkret für Kürten?
  2. Welche Gründe sprechen insbesondere für die Anlegung der Deponie Auf dem Höchsten?
  3. Wurden bereits geologische Gutachten durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Muss die Deponie in den Regionalplan aufgenommen werden?
  5. Wie realistisch ist die angedachte Nutzungsdauer von 10 Jahren und worauf beruht diese (s. auch Frage 10)? Soll das Gelände danach wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden?
  6. Wird das Grundstück durch den BAV käuflich erworben?
  7. Welche weiteren Deponien wird es im RBK und OBK geben?
  8. Welche Klassifizierung soll die Deponie erhalten? DK-0?
  9. Welche genaue Aushubklassifizierung darf abgeladen werden?
    Z0: unbelasteter Boden, Einbau uneingeschränkt möglich
    Z1: Einbau nur eingeschränkt zugelassen
    Z2: Einbau nur sehr eingeschränkt zugelassen
  10. Wer ist lieferberechtigt? Nur Unternehmen aus dem RBK oder auch aus dem OBK?
  11. Die Straße ist für LKWs gesperrt. Wie soll der LKW-Verkehr zur Deponie gestaltet werden?
  12. Ist der Unterbau der Straße für Schwerlastverkehr geeignet?
  13. Die Straßenbreite ist selbst für Begegnungsverkehr von PKWs kaum ausreichend. Wie soll dies für LKWs bzw. für LKWs und PKWs umgesetzt werden? Eine Verbreiterung ist an einigen Stellen kaum möglich, da das Gelände auf einer Seite im Privatbesitz ist, auf der anderen stark abfällt. Was soll mit den Telefon-/Strommasten geschehen?
  14. Wer trägt die eventuellen Kosten für den Ausbau des Hachenberger Weg?
  15. Wie soll verhindert werden, dass LKWs weiter über Hachenberg und Waldmühle fahren oder den umgekehrten Weg nehmen?
  16. Mit wie vielen LKWs pro Tag ist zu rechnen?
  17. Wie will man die Anwohner am Prozess beteiligen?
  18. Wieviel m3 sollen täglich abgeladen werden und wie viele Fahrten sind dafür pro Tag angenommen?
  19. Wie soll die Zufahrt ohne zusätzliche Gefährdung konkret umgesetzt werden? Die Straße ist ab der Biesfelder Str. sehr schmal.
  20. Wie sollen (auch nicht zulässige) Zufahrten von der Wipperführter Str. vermieden werden?
  21. Welche Mehrbelastung kommt neben dem Hachenberger Weg auch auf die B506 insbesondere auf den Bereich Bechen, Kölner Str. (Engstelle durch Parken) zu? 22.Mit welchen Immissionen ist zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stephan Boecker, Ratsmitglied im Ausschuss KUZA

gez. Werner Conrad, Fraktionsvorsitzender

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