Kürten, den 30. September 2022
Sehr geehrter Herr Heider,
den nachstehenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung des KUZA am 20. Oktober 2022 zu setzen.
Antrag: Unter Einbeziehung des Leitbildes 2020 sowie seiner Fortschreibung 2030 und der aus dem ISEK gewonnen Erkenntnisse wird das Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Kürten zeitnah entwickelt. Basis dafür ist der Antrag der Fraktion Freie Wähler vom19.3.2019, der in der Ratssitzung am 10.4.19 einstimmig beschlossen wurde.

Begründung:
Aus Sicht der der Fraktion der Freien Wähler wurde dieser Beschluss bisher nicht umgesetzt. Die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes hat bisher noch nicht stattgefunden. Bislang wurde nur jeweils ein Integrierten Städtebauliches Entwicklungskonzept für die sechs größten Ortsteile von Kürten entwickelt. Ein ganzheitliches Konzept für die zukünftige gesamtörtliche Entwicklung der Gemeinde Kürten wurde bisher nicht erstellt. Der von der Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH mit der Überschrift erstellte Bericht „Gemeindeentwicklungskonzept und Integriertes Handlungskonzept für den Kernort Kürten“ stellt kein gesamtörtliches Gemeindeentwicklungskonzept für Kürten dar, sondern beschränkt sich nur im Sinne eines ISEK auf den Kernort Kürten. Für die anderen fünf aufgeführten Ortsteile wurden keine Leitmotive und Ziele für die Erneuerung sowie Maßnahmen- und Handlungskonzepte entwickelt.

Von daher ist nach wie vor die Erstellung eines gesamtörtlichen Konzeptes für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Kürten als strategische Handlungsleitlinie erforderlich. Dies hat auch die Forderung des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Herrn Hardt, in der Ratssitzung vom 31.8.2022 deutlich gemacht, dass der Klimaschutz in das Konzept für den Kernort Kürten aufgenommen werden sollte. Das Fehlen eines ganzheitlichen Konzeptes wird auch an den derzeitigen Diskussionen für die möglichen Standorte der sozialen Einrichtungen oder der Standorte für die Flüchtlingsunterkünfte deutlich. Als Basis für das gesamtörtliche Gemeindeentwicklungskonzept kann auch gerne das Leitbild 2020 sowie seiner Fortschreibung 2030 herangezogen werden.

Wie bereits in unserem Antrag vom 19.3.2019 aufgeführt (als Anlage beigefügt), führen wir nachstehend nochmal die wichtigsten Gründe für ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept auf, die nach wie vor Gültigkeit haben und nicht an Bedeutung verloren haben.

Die aktuellen Herausforderungen der kommunalen Entwicklung, wie der demografische Wandel, die Digitalisierung, die gerade in jüngster Zeit staatlicherseits geforderte Mobilitätsverhaltensänderung (Umstieg aufs Rad oder Nutzung ÖPNV) und die damit einhergehenden Probleme für mobilitätseingeschränkte Mitbürger in einer hügeligen Flächengemeinde wie Kürten, die Notwendigkeit von ständigen Anpassungsmaßnahmen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels sowie die aktuelle Energiekrise sind nicht mehr durch alleinige Lösungsansätze zu meistern.

Neben städtebaulichen Fragestellungen sollen auch die Themen Wohnen und Arbeiten (nach Möglichkeit beides in Kürten), Bildung und Versorgung (Stärkung der Gesamtschule), Verkehr und Klimaschutz sowie Landschaft und Freizeit behandelt und in eine gesamtörtliche Entwicklungsperspektive der Gemeinde Kürten insgesamt eingebunden werden. Dabei sind nicht nur die Kirchdörfer und der Hauptort Kürten einzubeziehen, sondern zwingenderweise alle Wohnlagen (auch die Probleme abgelegener Weiler) zu berücksichtigen.

Ziel sollte ein fortschreibungsfähiges, städtebauliches Handlungskonzept sein (wäre z. B. mit dem Leitbild gegeben), das die räumlichen und thematischen Felder herausarbeitet, die für die zukünftige Gemeindeentwicklung von zentraler Bedeutung sind (Vorgehen Gemeinde Lindlar) sowie entsprechenden erforderlichen Projekte und Maßnahmen beschreibt. Dabei sollten die Stärkung und die Weiterentwicklung der Gemeinde Kürten als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit hohem Freizeitwert und guter Versorgungsstruktur (Einzelhandel und Mobilität) inkl. Gewerbe und ein vertretbarer Zuwachs der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Conrad, Fraktionsvorsitzender

Stephan Boecker, Ratsmitglied im KUZA

Peter Buschhüter, Stv. Fraktionsvorsitzender

Henning Backhaus, Geschäftsführer

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